Der „in Acht“ (= Verfolgung) Getane war aus der friedlichen Gemeinschaft ausgeschlossen, konnte als „Fried- und Rechtloser“ von jedermann bei straffreiheit verfolgt, dem Gericht zugeführt oder gar getötet werden. Besitz und Vermögen der „geächteten“ verfiel, außer bei Lehnsgüter, die fielen…