Als Ungeld wurde eine seit dem 13. Jhdt. erhobene Art der Umsatzsteuer bezeichnet. Zuerst von Reichsstädten auf Güter des täglichen Bedarfes erhoben wie Salz, Bier, Wein, Fleisch und Getreide. Ab dem 16. Jhdt. wurde die Steuer von den Ungeltern, den Einzugsbeamten des Landesherren, eingehoben, allerdings zunächst nur auf den Getränkeausschank. Da es jedoch keine klar definierten Grenzen zwischen den Rechten des Landesherren und des Ortsherren gab, wurde ein Teil des Ungeldes manchmal vom Ortsherren für sich beansprucht. Das Ungeld, ausgehend im 13. Jhdt. (als Akzise) von Spanien und Venedig, gilt als die älteste europäische indirekte Steuer.
Ungeld (auch Umgeld, Ohmgeld)
- Acht – Reichsacht
- fl. (Gulden)