Abgeschlossen wird dieser Graben aber zu beiden Seiten von der Zinennmauer, die auch den Vorhof zu beiden Seiten begrenzt. Diese Mauer reicht direkt an das Schloßgebäude heran.
Der Graben könnte schon zu Zeiten der alten Burg bestanden haben, da er 1598 keinen fortifikatorischen Zweck mehr haben konnte.